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Öffentliches Verfahrensverzeichnis1 | Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle | | Autohaus Klaiber GmbH, Steigäcker 4, 78582 Balgheim |
2 | Geschäftsleitung | | Geschäftsführer: Bernd Klaiber Registergericht:Amtsgericht Stuttgart HRB Nr. 460100 Umsatzsteuer-Ident-Nr.:DE812288997 |
3 | Leitung System-Administration / betrieblicher Datenschutzbeauftragter | | MSW Webdesign Hard-und Software Inh. Marc Walter (Leitung System-Administration) Michaela Haak-Hermle (Datenschutzbeauftragter) |
4 | Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung | | Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von verschiedenen Leistungen im Kfz-Bereich. Hierbei im Besonderen:
* Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen * Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen * Reparatur und Wartung von Fahrzeugen aller Marken * Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing- und Versicherungsverträgen * Vermietung von Kraftfahrzeugen Die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung erfolgt zur Ausübung dieses Zweckes. |
5 | Beschreibung der betroffenen Personengruppen sowie Daten und Datenkategorien | | Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und soweit diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind: * Kunden * Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber, ehem. Mitarbeiter, Pensionäre, Angehörige * Lieferanten * Mieter * Geschäftspartner, Agenturen, Vermittler und Makler * Kontaktpersonen zu den vorgenannten Gruppen Es werden im Wesentlichen folgende Arten von Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt: * Adress-, Kontakt- und Kommunikationsdaten * Vertragsdaten * Abrechnungs-, Leistungs- und Bankdaten * Einkommens- und Vermögensdaten * Daten zur Finanzbuchhaltung * Daten zu Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen * Daten zur Personalverwaltung und –Steuerung * Daten zur Kontaktkoordination und Betreuungsinformation * Daten aus Videoüberwachung zur Sammlung von Beweismitteln bei Einbruch und Vandalismus sowie zur Wahrung des Hausrechts |
6 | Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten | | * Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialver sicherungsträger, Finanzbehörden). * Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Rechnungswesen, Personalverwaltung, Controlling, Berufsausbildung). * Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag. * Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (aufgrund von Gehaltszahlungen und Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegenden berechtigten Interessen zulässig ist. |
7 | Datenübermittlung in Drittstaaten | | * Eine Übermittlung in Drittstaaten findet derzeit nicht statt. * In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung erfolgen, wenn diese zur Kommunikation mit dem Vertragspartner, in seinem Auftrag oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. |
8 | Regelfristen für die Löschung der Daten | | Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter Nr. 4 genannten Zwecke weggefallen sind. |
9 | Datenauskunftserteilung gegenüber öffentlichen Stellen nach Aufforderung (Auskunftsverfahren) | | Auskünfte gegenüber öffentlichen Stellen, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht werden nach folgendem internen Verfahren bearbeitet. Die Beareitung eines Auskunftsverfahrens setzt die schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft (zu einem laufenden Verfahren) oder eine richterliche Anordnung voraus. Hierin müssen Zweck und Grund für das Unternehmen nachvollziehbar genannt sein und das Unternehmen die Erforderlichkeit des Auskunftsverfahrens verstehen und begründen können. Ohne diese Voraussetzungen wird ein Verfahren nicht bearbeitet und keine Auskunft erteilt. |
Autohaus Klaiber GmbH Balgheim, den 23.05.11
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