Öffentliches Verfahrensverzeichnis

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Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

 

Autohaus Klaiber GmbH, Steigäcker 4, 78582 Balgheim

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Geschäftsleitung

 

Geschäftsführer: Bernd Klaiber
Registergericht:Amtsgericht Stuttgart HRB Nr. 460100
Umsatzsteuer-Ident-Nr.:DE812288997

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Leitung System-Administration / betrieblicher Datenschutzbeauftragter

 

MSW Webdesign Hard-und Software Inh. Marc Walter (Leitung System-Administration)
Michaela Haak-Hermle (Datenschutzbeauftragter)

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Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von verschiedenen Leistungen im Kfz-Bereich. Hierbei im Besonderen:

* Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
* Verkauf von Zubehör und Ersatzteilen
* Reparatur und Wartung von Fahrzeugen aller Marken
* Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing- und Versicherungsverträgen
* Vermietung von Kraftfahrzeugen

Die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung erfolgt zur Ausübung dieses Zweckes.

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Beschreibung der betroffenen Personengruppen sowie Daten und Datenkategorien

 

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und soweit diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind:

Kunden
Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber, ehem. Mitarbeiter, Pensionäre, Angehörige
Lieferanten
Mieter
Geschäftspartner, Agenturen, Vermittler und Makler
Kontaktpersonen zu den vorgenannten Gruppen

Es werden im Wesentlichen folgende Arten von Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt:

* Adress-, Kontakt- und Kommunikationsdaten
Vertragsdaten
Abrechnungs-, Leistungs- und Bankdaten
Einkommens- und Vermögensdaten
Daten zur Finanzbuchhaltung
Daten zu Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen
Daten zur Personalverwaltung und –Steuerung
Daten zur Kontaktkoordination und Betreuungsinformation
Daten aus Videoüberwachung zur Sammlung von Beweismitteln bei Einbruch und Vandalismus
   sowie zur Wahrung des Hausrechts

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Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

 

Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialver
   sicherungsträger, Finanzbehörden).
Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind
   (Rechnungswesen, Personalverwaltung, Controlling, Berufsausbildung).
Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der
   Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag.
* Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (aufgrund von Gehaltszahlungen und
   Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur Erfüllung 
   der oben genannten Zwecke soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur 
   Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegenden berechtigten Interessen 
   zulässig ist.

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Datenübermittlung in Drittstaaten

 

* Eine Übermittlung in Drittstaaten findet derzeit nicht statt.
* In Ausnahmefällen kann eine Übermittlung erfolgen, wenn diese zur Kommunikation mit
   dem Vertragspartner, in seinem Auftrag oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

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Regelfristen für die Löschung der Daten

 

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter Nr. 4 genannten Zwecke weggefallen sind. 

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Datenauskunftserteilung gegenüber öffentlichen Stellen nach Aufforderung (Auskunftsverfahren)

 

Auskünfte gegenüber öffentlichen Stellen, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht werden nach folgendem internen Verfahren bearbeitet.

Die Beareitung eines Auskunftsverfahrens setzt die schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft (zu einem laufenden Verfahren) oder eine richterliche Anordnung voraus. Hierin müssen Zweck und Grund für das Unternehmen nachvollziehbar genannt sein und das Unternehmen die Erforderlichkeit des Auskunftsverfahrens verstehen und begründen können.

Ohne diese Voraussetzungen wird ein Verfahren nicht bearbeitet und keine Auskunft erteilt.

 

Autohaus Klaiber GmbH
Balgheim, den 23.05.11